Die Gütersloh Marketing GmbH sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Die Vollzeitstelle ist zunächst auf 3 Jahre befristet. Bewerbungsschluss ist der 12.05.2024. Weitere Informationen finden Sie unter www.guetersloh-marketing.de
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v.l. Alexander Brincker (COO ressourcenmangel), Rotraud Diwan (Geschäftsführerin Hi!) und Matthias Weidling (Leiter Vermarktung beim Zeit Verlag); Foto: Marc Hohner
ressourcenmangel und Zeit Verlag gründen Beratung für Employer Branding
Hi! kombiniert Instrumente und Methoden aus Markenführung, Organisationsdesign und Change Management. Konkret geht es um Positionierungen, um interne und externe Markenaktivierung und eine zielgruppengerechte Digitalstrategie – aber auch um ein zukunftsfähiges Rollenverständnis für Personaler im Unternehmen, um Führungs- und Unternehmenskultur sowie Technologie.
Matthias Weidling, Verlagsleiter Vermarktung des Hamburger Zeit Verlags, erklärt zu dem Joint Venture: "Employer Branding und Recruiting gehören zu den Kernkompetenzen der Zeit Verlagsgruppe: Durch neue Mediaumfelder, Veranstaltungen, Stellenmarktinnovationen oder unser Weiterbildungsangebot sind wir in diesem Bereich in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Hi! Employer Strategies bietet nun eine optimale Erweiterung dieses Portfolios. Wir freuen uns darauf, unsere Kunden durch die gemeinsame Expertise von ressourcenmangel und Zeit Verlag künftig noch umfassender beraten zu können." Zu den Referenzkunden der Agentur ressourcenmangel gehören unter anderem die Bayerischen Jugendherbergen, die Berliner Senatskanzlei, das Bundesjustizministerium, das Bundesarbeitsministerium, der DAAD und Hamburg Energie.
Und Alexander Brincker, COO ressourcenmangel, ergänzt: "Mit Hi! schaffen wir ein exzellentes Beratungsangebot für starke Arbeitgebermarken in der digitalen Welt. Für ressourcenmangel als digital und kreativ getriebene Agentur ist dies die ideale Ergänzung. Wir freuen uns total, dass wir mit Rotraud Diwan eine so profilierte Fachfrau gewinnen konnten und dem Markt mit Hi! einen wichtigen Impuls geben werden."
Die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Kartellbehörden.
Yvonne Wodzak 20.02.2019